Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, ist die Gage ausschließlich per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltung an den DJ zu leisten.
Schecks, Kreditkarten oder Sonstiges werden nicht akzeptiert.
In dieser Gage sind sämtliche Kosten der Anfahrt, des Auf- und Abbaus sowie der DJ-Tätigkeit enthalten. Nicht enthalten sind gesetzlich vorgesehenen Gebühren (z. B. GEMA), Stromkosten und die Bewirtung des DJ.
Kategorie:
Fragen zum Ablauf