Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, ist die Gage am Ende der Veranstaltung bar an den DJ zu zahlen. In dieser Gage sind sämtliche Kosten der Anfahrt, des Auf- und Abbaus sowie der DJ-Tätigkeit enthalten. Nicht enthalten sind gesetzlich vorgesehenen Gebühren (z. B. GEMA), Stromkosten und die Bewirtung des DJ.